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   LAG Berlin, 12.03.2004 - 13 Sa 2400/03   

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LAG Berlin, 12.03.2004 - 13 Sa 2400/03 (https://dejure.org/2004,10288)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12.03.2004 - 13 Sa 2400/03 (https://dejure.org/2004,10288)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12. März 2004 - 13 Sa 2400/03 (https://dejure.org/2004,10288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Pflichtstundenerhöhung für Lehrer; Arbeitszeitregelung durch einzelvertragliche Inbezugnahme auf den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT-O) und die Sonderregelungen zum BAT-O nach Nr. 3 S. 2 SR 2 l I BAT-O (Sonderregelungen für Angestellte als ...

  • Judicialis

    LBG § 35; ; AZVO § 1 Abs. 1; ; AZVO § 1 Abs. 3; ; AZVO Anlage zu § 1 Abs. 3; ; BAT-O Nr. 3 SR 2 l I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtstundenerhöhung für Lehrer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 545/99

    Pflichtstundenzahl einer Lehrkraft

    Auszug aus LAG Berlin, 12.03.2004 - 13 Sa 2400/03
    Denn die Pflichtstundenregelung für die Lehrer und Einzellehrergruppen ist nicht nur in die allgemein-beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet, sondern trägt auch dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der von ihr erfassten Lehrer nur zu einem Teil, nämlich hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden, exakt messbar ist, während die Arbeitszeit dieser Lehrer im Übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen etc. nicht im Einzelnen in messbarer überprüfbarer Form bestimmt ist, sondern nur grob pauschalierend geschätzt werden kann; in diesem Rahmen konkretisiert der Dienstherr durch die Pflichtstundenregelung die für Lehrer geltende wöchentliche Arbeitszeit (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. BVerwG 29.11.1979 BVerwGE 59, 142, 144, 147; BVerwG 14.12.1989 RiA 1990, 194; BVerwG 19.1.1992 ZBR 1992, 194 und des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAG 23.5.2001 NZA 2001, 1259, 1260; BAG 20.11.1996 BAGE 84, 335).

    Bereits aus diesem Grunde können der hier in Frage stehenden Regelung der Pflichtstundenzahl der Lehrer auch nicht wissenschaftliche Untersuchungen über die Arbeitszeit der Lehrer etwa von Bender und Umbach entgegengehalten werden (vgl. BAG 23.5.2001, a.a.O., 1260; VG Berlin. a.a.O., zu II 2 der Gründe m.w.N.).

    Soweit es um einen Vergleich mit anderen, nicht als Lehrer beschäftigten Beamten oder Angestellten geht, fehlt es an der notwendigen Vergleichbarkeit, weil diese Beschäftigten in der Regel nicht befugt sind, einen Teil ihrer Arbeitspflicht außerhalb der Dienststelle und zu selbst bestimmten Tageszeiten zu verrichten (vgl. BAG 23.5.2001, a.a.O., 1260).

  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
    Auszug aus LAG Berlin, 12.03.2004 - 13 Sa 2400/03
    Denn die Pflichtstundenregelung für die Lehrer und Einzellehrergruppen ist nicht nur in die allgemein-beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet, sondern trägt auch dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der von ihr erfassten Lehrer nur zu einem Teil, nämlich hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden, exakt messbar ist, während die Arbeitszeit dieser Lehrer im Übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen etc. nicht im Einzelnen in messbarer überprüfbarer Form bestimmt ist, sondern nur grob pauschalierend geschätzt werden kann; in diesem Rahmen konkretisiert der Dienstherr durch die Pflichtstundenregelung die für Lehrer geltende wöchentliche Arbeitszeit (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. BVerwG 29.11.1979 BVerwGE 59, 142, 144, 147; BVerwG 14.12.1989 RiA 1990, 194; BVerwG 19.1.1992 ZBR 1992, 194 und des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAG 23.5.2001 NZA 2001, 1259, 1260; BAG 20.11.1996 BAGE 84, 335).

    Dies gilt aber um so mehr, als mit der Feststellung, welche - jährliche - Gesamtarbeitszeit Lehrer bei einer bestimmten Pflichtstundenzahl aufwenden müssen, nicht die Ansicht der Lehrer selbst darüber maßgebend ist, welcher Zeitaufwand zur Bewältigung ihrer Dienstaufgaben notwendig und zweckvoll ist, sondern die vom Dienstherrn geforderte Arbeitsleistung (vgl. BVerwG 29.11.1979 BVerwGE 59, 142, 147).

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 620/90

    Pflichtstundenzahl für Lehrer; Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf eine

    Auszug aus LAG Berlin, 12.03.2004 - 13 Sa 2400/03
    Für die Auslegung der Wörter "entsprechende Beamte" kommt es nicht darauf an, ob sie Beamtin werden könnte, sondern nur darauf, ob an ihrer Schule entsprechende beamtete Lehrer unterrichten (vgl. dazu nur BAG 18.9.1991 - 5 AZR 620/90 - AP Nr. 192 zu Artikel 3 GG, zu 1 der Gründe), was unstreitig der Fall ist.
  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 414/95

    Teilzeitlehrer auf Klassenreisen

    Auszug aus LAG Berlin, 12.03.2004 - 13 Sa 2400/03
    Denn die Pflichtstundenregelung für die Lehrer und Einzellehrergruppen ist nicht nur in die allgemein-beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet, sondern trägt auch dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der von ihr erfassten Lehrer nur zu einem Teil, nämlich hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden, exakt messbar ist, während die Arbeitszeit dieser Lehrer im Übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen etc. nicht im Einzelnen in messbarer überprüfbarer Form bestimmt ist, sondern nur grob pauschalierend geschätzt werden kann; in diesem Rahmen konkretisiert der Dienstherr durch die Pflichtstundenregelung die für Lehrer geltende wöchentliche Arbeitszeit (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. BVerwG 29.11.1979 BVerwGE 59, 142, 144, 147; BVerwG 14.12.1989 RiA 1990, 194; BVerwG 19.1.1992 ZBR 1992, 194 und des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAG 23.5.2001 NZA 2001, 1259, 1260; BAG 20.11.1996 BAGE 84, 335).
  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78

    Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen - Verletzung von

    Auszug aus LAG Berlin, 12.03.2004 - 13 Sa 2400/03
    Die betreffenden Regelungen wirken sich nicht auf das Rechtsetzungsverfahren, sondern nur auf die Beteiligung der Verbände bei der Vorbereitung der Normen aus (vgl. nur BVerwG 25.10.1979 BVerwGE 59, 48 ff.; VG Berlin, a.a.O., zu 3 der Gründe).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
    Auszug aus LAG Berlin, 12.03.2004 - 13 Sa 2400/03
    Denn die Pflichtstundenregelung für die Lehrer und Einzellehrergruppen ist nicht nur in die allgemein-beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet, sondern trägt auch dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der von ihr erfassten Lehrer nur zu einem Teil, nämlich hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden, exakt messbar ist, während die Arbeitszeit dieser Lehrer im Übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen etc. nicht im Einzelnen in messbarer überprüfbarer Form bestimmt ist, sondern nur grob pauschalierend geschätzt werden kann; in diesem Rahmen konkretisiert der Dienstherr durch die Pflichtstundenregelung die für Lehrer geltende wöchentliche Arbeitszeit (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. BVerwG 29.11.1979 BVerwGE 59, 142, 144, 147; BVerwG 14.12.1989 RiA 1990, 194; BVerwG 19.1.1992 ZBR 1992, 194 und des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAG 23.5.2001 NZA 2001, 1259, 1260; BAG 20.11.1996 BAGE 84, 335).
  • LAG Hamm, 01.09.2005 - 11 Sa 506/05

    Pflichtstundenzahl angestellter Lehrer nach VO § 5 SchFG NW n. F.

    Wenn der Kläger sich mit anderen, nicht als Lehrern beschäftigten Beamten und Angestellten vergleicht, fehlt es an der erforderlichen Vergleichbarkeit, weil diese Bediensteten in der Regel nicht berechtigt sind, einen Teil ihrer Arbeitspflicht außerhalb der Dienststelle und zu selbst bestimmten Tageszeiten zu verrichten (BAG 23.05.2001 AP BAT § 2 SR 2 l Nr. 16; LAG Düsseldorf 17.03.2005 5 Sa 2043/04 zu dem Parallelfall einer Lehrerin an einer Sonderschule - n.rkr. Az. BAG 6 AZR 227/05; LAG Berlin 12.03.2004 13 Sa 2400/03).
  • LAG Berlin, 03.11.2005 - 10 Sa 1490/05

    Umgewichtung der Gesamtarbeitszeit durch Ermäßigung der Pflichtstundenanzahl für

    Dass die beamtenrechtlich vorgenommenen Veränderungen von Pflichtstundenzahlen im Grundsatz wirksam sind, soweit sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten, hat das Landesarbeitsgericht Berlin ebenfalls in ständiger Rechtsprechung festgestellt (z.B. LAG Berlin vom 12.03.2004 - 13 Sa 2400/03).
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